Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der realloy e.K., Krefeld
I. VERTRAGSSCHLUSS
(1) An unsere Angebote halten wir uns 15 Tage gebunden. Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung oder mit Lieferung und Annahme durch den Besteller zustande. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller abweichende Bedingungen verwendet und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten für alle Verpflichtungen, insbesondere auch für von uns geschlossene Dienstleistungsverträge.
(2) Ergänzende Leistungsvereinbarungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
(3) Unterlagen und Abbildungen, die zu Angeboten gehören, enthalten nur annähernde Maß- und Gewichtsangaben und sind unverbindlich. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(4) Wir behalten uns Konstruktions-, Ausführungs- und Formänderungen der bestellten Ware vor, soweit diese technisch erforderlich sind und die Funktion nicht beeinträchtigen.
II. LIEFERUNG
(1) Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferzeit geliefert wurde und die Voraussetzungen des Gefahrübergangs erfüllt sind. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg oder Kriegsvorbereitungen, behördliche Anordnungen, Unruhen, Transportverzögerungen oder Streiks befreien uns für die Dauer dieser außergewöhnlichen Umstände von unseren Verpflichtungen. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend. Dauern derartige Störungen länger als drei Monate an, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Besteller darüber rechtzeitig unterrichten.
(2) Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vereinbarte Lieferzeit um mehr als einen Monat überschritten wird, er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert wird.
(3) Ist die bestellte Ware versandbereit, wird sie jedoch nicht abgerufen oder nimmt der Besteller die Lieferung nicht an, sind wir berechtigt, die Ware ganz oder teilweise auf Kosten des Bestellers einzulagern. Wird die Ware bis zum Ablauf einer gesetzten Nachfrist nicht abgenommen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Solange die Ware in unserem Eigentum steht, können wir statt des Rücktritts auch anderweitig über sie verfügen oder dem Besteller eine weitere Frist einräumen.
(4) Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Besteller über, auch wenn der Frachtführer ein mit uns verbundenes Unternehmen ist. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wünsche des Bestellers zu Verpackung und Versand berücksichtigen wir nach Möglichkeit; ist dies nicht möglich oder äußert der Besteller keine Wünsche, bestimmen wir Versandart, Transportweg und Verpackung.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen; die Regelungen zum Gefahrübergang bleiben davon unberührt.
(6) Teillieferungen sind zulässig.
(7) Bei Formteilen, die wir für den Besteller gefertigt haben, sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einzelpreisen.
III. PREISE UND ZAHLUNG
(1) Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung geltenden Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer trägt der Besteller. Die genannten Preise verstehen sich ab Werk Krefeld und schließen Frachtkosten nicht ein.
(2) Zahlungen sind bei Auftragserteilung fällig, in Höhe des Rechnungsbetrages netto und ohne Abzug.
IV. GEWÄHRLEISTUNG
(1) Wir haften für Mängel der von uns gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen einschließlich zugesicherter Eigenschaften. Der Besteller hat selbst zu prüfen, ob die uns zur Bearbeitung überlassenen Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und ob sie nach der von ihm vorgegebenen Bearbeitung bestimmungsgemäß eingesetzt werden können. Eine Gewährleistung besteht nur, soweit wir die Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr übernommen.
(2) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich unter Angabe der Beanstandung anzuzeigen. Wir behalten uns vor, hierfür eine kürzere Frist zu bestimmen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist.
(3) Der Besteller hat mangelhafte Produkte oder Teile auf unser Verlangen zurückzusenden. Bei berechtigter Beanstandung übernehmen wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung einschließlich der damit verbundenen Kosten. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
(4) Werden ohne unsere Kenntnis Reparaturen oder Bearbeitungen an mangelhaften Produkten vorgenommen, entfällt die Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürliche Abnutzung sowie Verbrauchsmaterialien. Gleiches gilt für Schäden durch fehlerhafte Bedienung, übermäßige Beanspruchung, unterlassene Wartung, Verwendung ungeeigneter Materialien, ungewöhnliche Einsatzbedingungen und vergleichbare Umstände.
(5) Nach Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt die Gewährleistung im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung fort.
(6) Kann ein Mangel nicht behoben werden, schlägt die Nachbesserung fehl oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Besteller uns die dadurch entstandenen Aufwendungen zu erstatten.
(8) Die Rechte des Bestellers richten sich abschließend nach diesen Bedingungen; weitergehende Ansprüche sind unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage ausgeschlossen.
V. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
(1) Wird der Besteller im Zeitpunkt des Gefahrübergangs durch gewerbliche Schutzrechte Dritter an der Verwendung der von uns gelieferten Ware gehindert, werden wir nach unserer Wahl entweder ein Nutzungsrecht verschaffen oder die Ware durch ein gleichwertiges Erzeugnis ersetzen. Ist beides nicht möglich, können sowohl der Besteller als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller hat uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht wird.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die von uns verkauften oder bearbeiteten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung bleibt die in unserem Besitz befindliche Ware bis zum Ausgleich unserer Forderungen unser Eigentum.
(2) Der Besteller darf die Ware in unserem Auftrag weiterverarbeiten, ohne dass uns daraus Verpflichtungen erwachsen. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, entsteht Miteigentum; wir rechnen den über den vereinbarten Verkaufspreis hinausgehenden Wertanteil anteilig ab.
(3) Der Besteller überträgt uns bereits jetzt das Miteigentum an neuen Erzeugnissen, die durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung unserer Ware mit anderen Sachen entstehen. Der Besteller wahrt und schützt unsere Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware, behandelt sie pfleglich und versichert sie in handelsüblichem Umfang gegen die üblichen Risiken. Für den Anteil, an dem uns Eigentumsrechte zustehen, benennt er uns gegenüber dem Versicherer als Begünstigten.
(4) Der Besteller hat uns jederzeit Auskunft über die in unserem Eigentum stehende Ware sowie über die an uns abgetretenen Rechte zu erteilen. Er hat uns Zugriffe Dritter auf diese Ware unverzüglich anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Kosten einer gerichtlichen Intervention trägt der Besteller.
(5) Wird Ware in Länder geliefert, in denen ein dem deutschen Recht entsprechender Eigentumsvorbehalt nicht besteht, wird der Besteller nach Kräften daran mitwirken, uns eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.
VII. HAFTUNG
(1) Wir haften für Schäden des Bestellers, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus gesetzlicher Haftung oder unerlaubter Handlung, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Die Haftung erfasst dabei Schäden, die aus nicht gelieferter Ware oder aus Beschaffenheitsabweichungen entstehen, sowie damit zusammenhängende Folgeschäden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss für beide Parteien vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für die Beschaffenheit vom Besteller beigestellter Materialien und für deren Austausch haften wir nicht, sofern wir dem Besteller nichts anderes mitgeteilt haben.
VIII. PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ
Steht uns aufgrund dieser Bedingungen oder gesetzlicher Vorschriften ein Schadensersatzanspruch zu, können wir pauschal 20 % des Auftragswertes zuzüglich weiterer Aufwendungen verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
IX. TECHNISCHE DURCHFÜHRBARKEIT
Die technische Durchführbarkeit angenommener Aufträge liegt in unserem Ermessen. Kann ein Auftrag im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten nicht ausgeführt werden und war dies bei Auftragsannahme für uns nicht vorhersehbar, stehen dem Besteller hieraus keine Ansprüche zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag abzutreten.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir behalten uns vor, den Besteller auch an jedem anderen zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.